Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts und deckt auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, der sonst selbst bezahlt werden müsste.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt, greift die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten unter einem Jahr.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren, die bei einer Absage der Reise fällig wären, sei es aufgrund eines Sinneswandels oder unvorhergesehener Umstände wie Krankheit.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung Stornogebühren des Veranstalters, jedoch nur bei zwingenden Gründen. Ein spontaner Abbruch aus Laune heraus wird hier nicht berücksichtigt.
Diese Versicherung hilft, wenn du im Urlaub versehentlich einer Person oder deren Eigentum Schaden zugefügt hast, indem sie die entstandenen Kosten übernimmt.
Für den Fall einer schwerwiegenden Verletzung mit dauerhaften Folgen, die im Urlaub auftritt, deckt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz, indem sie Prozesskosten und Gebühren übernimmt, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung, wie die Beschaffung von Informationen, Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und mehr.

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